Verständnis der Besteuerung von Kryptowährungsgewinnen

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Eine ordnungsgemäße Dokumentation aller Krypto-Transaktionen ist das Fundament für eine korrekte Besteuerung. Dazu gehören Kauf- und Verkaufszeitpunkte, erzielte Gewinne oder Verluste sowie die eingesetzten Beträge. Da viele Kryptobörsen keine steuerlich verwendbaren Nachweise bieten, empfiehlt es sich, eigene Aufzeichnungen mit Screenshots, Wallet-Protokollen und Transaktionslisten zu führen. Diese Unterlagen sind im Falle einer Überprüfung durch das Finanzamt unerlässlich. Wer hier sorgfältig arbeitet, kann unnötige Komplikationen vermeiden und sich gegen etwaige Schätzungen des Finanzamts absichern.

Besondere Fälle und steuerliche Fallstricke

Mining, Staking und Airdrops: Steuerliche Behandlung

Das Mining von Kryptowährungen gilt in Deutschland grundsätzlich nicht als privates Veräußerungsgeschäft, sondern als gewerbliche Tätigkeit. Wer regelmäßig Coins mint, unterliegt somit der Gewerbesteuerpflicht und muss Einkünfte in seiner Steuererklärung angeben. Einkommen durch Staking oder sogenannte Airdrops wird ebenfalls steuerlich erfasst, unterliegt jedoch – je nach Einzelfall – unterschiedlichen Regelungen. Während das bloße Halten von Coins keine Steuern auslöst, sind Erträge aus Staking meist als sonstige Einkünfte zu versteuern. Der genaue steuerliche Rahmen ist dabei von den Details der Aktivität abhängig und sollte im Vorfeld geklärt werden.

Bezahlung von Waren und Dienstleistungen

Wer Kryptowährungen nicht verkauft, sondern sie dazu nutzt, Waren oder Dienstleistungen zu bezahlen, löst ebenfalls einen steuerlich relevanten Vorgang aus. Der gezahlte Betrag wird in dem Moment wie ein Verkauf behandelt – es gilt also die Frage nach Haltefrist und etwaigen Gewinnen. Ist der Kurs der Coins seit der Anschaffung gestiegen, wird der Gewinn für Steuerzwecke relevant, sobald die Zahlung erfolgt. Auch solche Transaktionen sind sorgfältig zu erfassen, um spätere steuerliche Konsequenzen abschätzen zu können.