Alle Einnahmen, die ein Immobilieninvestor als Miete von seinen Mietern erhält, müssen in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Abziehbar sind dabei bestimmte Werbungskosten und Instandhaltungskosten, die mit der Immobilie in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Nach Abzug dieser Posten ergibt sich der zu versteuernde Betrag, der dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegt. Hier ist zu beachten, dass hohe Mieteinnahmen zu einer Progression im Steuersatz führen können, was wiederum die Steuerlast ansteigen lässt.